Do, 20.10.11:10-11:40
Europatag

A Conflict

Between state propaganda and state-imposed bans

Sendeverbote gegen russische Medien – einer der medienrechtlichen und -politischen Aufreger des Jahres. Nach dem Ausbruch des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine hat die Europäische Union verfügt, RT, Sputnik sowie russische Staatsmedien binnenmarktweit zu sperren. Hinzugekommen ist ein Verbot der Werbung für Produkte oder Dienstleistungen in Inhalten der dergestalt sanktionierten Medien. Vor dem Hintergrund der Meinungsfreiheit, die auch in der EU-Grundrechtecharta verankert ist (Art. 11 GRCh) und von den EU-Organen ebenso beachtet werden muss wie die unternehmerische Freiheit (Art. 16 GRCh) und das Eigentumsrecht (Art. 17 GRCh), stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit des Handelns des Unionsgesetzgebers – die das Europäische Gericht in seinem Urteil „RT France“ mittlerweile bejaht hat. Die Union beruft sich auf ihre Kompetenz zur handelspolitischen Sanktionsbefugnis, nämlich die „Aussetzung, Einschränkung oder vollständige Einstellung der Wirtschafts- und Finanzbeziehungen zu einem oder mehreren Drittländern“ (Art. 216 Abs. 1 AEUV). Gleichwohl ragen die Maßnahmen in das Medienrecht, denn sie richten sich primär gegen Kriegspropaganda, die mit massiver Desinformation einhergeht. Die juristische Einordnung aus medienrechtlicher Perspektive ist herausfordernd. Einerseits soll Kriegspropaganda nicht den Schutz der Kommunikationsfreiheiten genießen. Andererseits darf der Staat in die mediale Kommunikation nur unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eingreifen. Der Grundsatz der Staatsfreiheit ist auf Unionsebene ebenso wenig ausbuchstabiert wie die Frage geklärt ist, ob auch EU-Organe einem solchen Grundsatz bei eigener Medienaufsicht unterliegen. Im Übrigen ist auch die Kriegspropaganda russischer Sender alles andere als staatsfrei, sondern gelenkte Einflussnahme in die Gesellschaften Europas. Die Erscheinungsformen russischer Staatspropaganda wird eine nach Deutschland geflüchtete renommierte Medienrechtlerin aus der Ukraine in einem Erlebnisbericht darstellen. Im Anschluss werden zwei Medienrechtler das Spannungsverhältnis europa- und verfassungsrechtlich skizzieren.

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