Medienrecht aus Brüssel
Was bleibt für das nationale Recht?
Mit dem im Mai 2024 in Kraft getretenen European Media Freedom Act (EMFA) hat die Union einen selbstbewussten Harmonisierungsschritt in ein Territorium gewagt, das bislang maßgeblich der mitgliedstaatlichen Medienregulierung vorbehalten war. Der 8. August 2025 markiert mit einigen Ausnahmen früher anwendbarer Regeln den finalen Tag seiner Geltung. Trotz seines Charakters als unmittelbar geltende Verordnung, enthält er sowohl für Mitgliedstaaten als auch Regulierungseinrichtungen eine Reihe von Ausgestaltungsaufgaben unter dem Dach teils allgemein, teil sehr detailliert formulierter Zielsetzungen. Mediendiensteanbieter haben Vorkehrungen zu treffen, um eigenen Pflichten nachzukommen und die Rechte von Nutzern zu befördern, aber auch, um von Privilegien aus dem EMFA zu profitieren. Dabei werden nicht nur neue Strukturen zu schaffen, sondern auch bestehende auf ihre Vereinbarkeit mit dem EMFA zu überprüfen sein.
Die AVMD-Richtlinie als weiterhin Herzstück europäischer Medienregulierung bleibt unangetastet, wird aber vor allem in Rechtsdurchsetzungs- und Kooperationsstruktu-ren gestärkt. Welche Herausforderungen und To-Do’s Gesetzgeber, Medienregulierer und Mediendienste in den kommenden Monaten zu bewältigen haben, ob unter der AVMD-Richtlinie festgestellte Hürden durch den EMFA überwunden werden können, und schließlich, welche Regelungsbereiche dem nationalen Recht verbleiben, diskutiert dieses Panel.
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