Urheberrecht schlägt KI
Was die Münchner Verfahren gegen OpenAI, Suno & Co. bedeuten
Interaktives Event für die Mitglieder des Netzwerkes WOMEN IN MEDIA CIRCLE
Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich, die Plätze sind begrenzt.
ANMELDUNG
GEMA, Penguin Random House und Carlsen ziehen gegen KI-Anbieter vor Gericht – Verfahrensstand, neue Lizenzmodelle und die Frage, wie viel Widerstand die Kreativbranche braucht.
Das Landgericht München I ist international zum wichtigsten Schauplatz im Streit zwischen Kreativwirtschaft und KI-Industrie geworden. Im November 2025 gab die 42. Zivilkammer der GEMA gegen OpenAI recht - das erste Urteil in Europa zur Frage, ob generative KI urheberrechtlich geschützte Werke speichern und wiedergeben darf. Ende Juli 2026 folgte die Entscheidung gegen den Musikgenerator Suno, erstmals mit Blick auf ein Training, das in den USA stattfand. Und seit März 2026 klagt die Penguin Random House Verlagsgruppe gegen OpenAI, weil ChatGPT „Der kleine Drache Kokosnuss" in Text und Bild reproduziert, im August 2026 folgte Carlsen mit einer Klage wegen Reproduktionen vom „NEINhorn“.
Drei Juristinnen, die diese Verfahren begleiten, berichten aus der Praxis: Wie fühlt sich David gegen Goliath tatsächlich an? Wie belegt man Rechtsverletzungen bei Anbietern, die ihre Trainingsdaten nicht offenlegen? Und was passiert nach dem Urteil - welche Lizenzmodelle sind realistisch, was leistet ein Angebot wie der neue Musikdatensatz PLAI by GEMA?
Darüber hinaus geht es um die größere Frage: Große US-Konzerne schaffen Fakten und verhandeln erst, wenn Gerichte sie dazu zwingen. Was bedeutet das für die europäische Medien- und Kreativbranche und welchen Widerstand braucht es?
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GEMA, Penguin Random House und Carlsen ziehen gegen KI-Anbieter vor Gericht – Verfahrensstand, neue Lizenzmodelle und die Frage, wie viel Widerstand die Kreativbranche braucht.
Das Landgericht München I ist international zum wichtigsten Schauplatz im Streit zwischen Kreativwirtschaft und KI-Industrie geworden. Im November 2025 gab die 42. Zivilkammer der GEMA gegen OpenAI recht - das erste Urteil in Europa zur Frage, ob generative KI urheberrechtlich geschützte Werke speichern und wiedergeben darf. Ende Juli 2026 folgte die Entscheidung gegen den Musikgenerator Suno, erstmals mit Blick auf ein Training, das in den USA stattfand. Und seit März 2026 klagt die Penguin Random House Verlagsgruppe gegen OpenAI, weil ChatGPT „Der kleine Drache Kokosnuss" in Text und Bild reproduziert, im August 2026 folgte Carlsen mit einer Klage wegen Reproduktionen vom „NEINhorn“.
Drei Juristinnen, die diese Verfahren begleiten, berichten aus der Praxis: Wie fühlt sich David gegen Goliath tatsächlich an? Wie belegt man Rechtsverletzungen bei Anbietern, die ihre Trainingsdaten nicht offenlegen? Und was passiert nach dem Urteil - welche Lizenzmodelle sind realistisch, was leistet ein Angebot wie der neue Musikdatensatz PLAI by GEMA?
Darüber hinaus geht es um die größere Frage: Große US-Konzerne schaffen Fakten und verhandeln erst, wenn Gerichte sie dazu zwingen. Was bedeutet das für die europäische Medien- und Kreativbranche und welchen Widerstand braucht es?