Eröffnung und Keynote des Europatages

Wer legt zukünftig die Medienfreiheit aus – BVerfG oder EuGH?

Die Regulierung des Digitalen Binnenmarktes auf EU-Ebene wird zunehmend relevanter für den Mediensektor. Mit dem European Media Freedom Act wird im Oktober 2025 eine Verordnung anwendbar, die unmittelbar „unter Wahrung der Unabhängigkeit und des Pluralismus von Mediendiensten“ eine Reihe von Rechten und Pflichten für Mediendienste festlegt. Auch andere Regelungswerke wie der Digital Services Act und die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung enthalten mindestens Querverweise zu Medien- und Meinungsbildungsfreiheit. Mit dem Vordringen der EU in einen Bereich, der bislang maßgeblich der Regulierung durch die Mitgliedstaaten oblag und zu unterschiedlichen Entwicklungen auf Basis von Rechtstraditionen und wirtschaftlichen Gegebenheiten geführt hat, stellen sich Folgefragen. Wie können die verschiedenen Ansätze kohärent und konsistent miteinander in Einklang gebracht werden? Welcher Raum bleibt für die Berücksichtigung nationaler Besonderheiten? Und wer legt eigentlich in Zukunft wann und wie die Medienfreiheiten aus? Die Eröffnung des Europatages blickt aus der EU- bzw. nationalen Perspektive auf diese Fragen und zeigt mögliche Gemeinsamkeiten und Spannungsfelder auf.

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Timetable

10:00 - 11:00
ERöFFNUNG
Dr. Thorsten Schmiege Prof. Dr. Stephan Ory
08:10 - 08:10
GRUßWORT
Stephanie Jacobs
08:25 - 08:25
EINLEITUNG DES EUROPATAGES
Manfred Weber
10:00 - 11:00
KEYNOTE
Wer legt zukünftig die Medienfreiheit aus – BVerfG oder EuGH? Prof. Dr. jur. Peter M. Huber