Kurzschluss am Kabel
Was der Wegfall des Nebenkostenprivilegs für den TV-Markt bedeutet
Die Karten im Bereich der TV-Versorgung von Mietwohnungen werden im nächsten Jahr neu gemischt, wenn die pauschale Umlagefähigkeit der Entgelte für den Kabelanschluss auf die Nebenkosten der Mieter wegfällt. Die Mieter können ab 1. Juli 2024 selbst entscheiden, auf welchem Weg sie sich das Fernsehen auf den Bildschirm holen. Neben dem klassischen Kabelanschluss wären dies etwa Satellit, DVB-T, IPTV oder Streaming. Unter dem Titel „Kurzschluss am Kabel: Was der Wegfall des Nebenkostenprivilegs für den TV-Markt bedeutet“ widmen sich die Medientage München dem Thema.